Brauche ich eine Sifa oder einen Betriebsarzt?
Sieben kurze Fragen zu Ihrem Betrieb — und Sie wissen, ob eine Bestellpflicht für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) oder einen Betriebsarzt besteht und welches Betreuungsmodell für Ihr Unternehmen zulässig ist: Regelbetreuung, alternative bedarfsorientierte Betreuung oder Unternehmermodell. Ohne Anmeldung, mit sofortigem Ergebnis.
Betreuungs-Check
Finden Sie es in zwei Minuten heraus.
Sie erhalten sofort eine Einschätzung, welche Bestellpflichten für Ihren Betrieb gelten und welches Betreuungsmodell zulässig ist.
- kostenlos
- unverbindlich
- sofortiges Ergebnis
Dauer: rund 2 Minuten. Ohne Anmeldung — Ihre Kontaktdaten benötigen wir erst, wenn Sie die Auswertung besprechen möchten.
Hintergrund zum Check
Wer eine Sifa oder einen Betriebsarzt bestellen muss
Die Pflicht beginnt früher, als viele Betriebe annehmen: Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit — kurz Sifa — als auch einen Betriebsarzt bestellen. Eine Untergrenze nach Betriebsgröße gibt es nicht. Auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitkräfte und Auszubildende zählen mit.
Nicht die Frage ob, sondern die Frage wie entscheidet also über den Aufwand. Die DGUV Vorschrift 2 regelt, in welchem Umfang die Betreuung erfolgt und welches Modell Ihr Betrieb wählen darf. Maßgeblich sind zwei Größen: die Betreuungsgruppe Ihrer Branche, die sich aus der Gefährdungslage ergibt, und die Zahl der Beschäftigten. Genau diese beiden Angaben fragt der Check oben ab.
Betreuungsmodelle im Überblick
Regelbetreuung
Betriebe jeder GrößeDer Standardfall nach DGUV Vorschrift 2. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt werden schriftlich bestellt. Umfang und Ausgestaltung der Betreuung ergeben sich aus der für den zuständigen Unfallversicherungsträger geltenden Fassung und den betrieblichen Verhältnissen.
Alternative Betreuung / Unternehmermodell
trägerabhängigJe nach Unfallversicherungsträger können kleinere Betriebe eine alternative Betreuung wählen. Ob das Modell angeboten wird, welche Beschäftigtengrenze gilt und welche Qualifizierung erforderlich ist, bestimmt die für den Betrieb geltende DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Trägers.
Was die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt tun
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen: Sie begeht den Betrieb, wirkt an der Gefährdungsbeurteilung mit, berät bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung, untersucht Unfälle und schult Führungskräfte. Sie ist beratend tätig — die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber und lässt sich nicht delegieren.
Der Betriebsarzt bringt die medizinische Perspektive ein: arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, Beratung zu Ergonomie und Belastungen, betriebliches Eingliederungsmanagement nach längerer Erkrankung sowie Mutterschutz. Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht; der Betrieb erhält lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme.
Beide Funktionen arbeiten zusammen, etwa im Arbeitsschutzausschuss. Ein solcher Ausschuss ist nach § 11 ASiG grundsätzlich in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu bilden; für die Beschäftigtenzahl gelten die gesetzlichen Berechnungsregeln. Die eine Funktion ersetzt die andere nicht.
Was passiert, wenn niemand bestellt ist?
Die Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ist keine Formalie, sondern eine Grundpflicht des Arbeitgebers. Wird sie versäumt, drohen Maßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörde oder des Unfallversicherungsträgers. Bei schweren Pflichtverletzungen können außerdem Haftungs- und Regressrisiken entstehen. Ein Regress des Unfallversicherungsträgers kommt nach § 110 SGB VII insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung eines Versicherungsfalls in Betracht.
Das Ergebnis dieses Checks ist eine erste Einordnung, keine Rechtsberatung. Welche Einsatzzeiten für Ihren Betrieb konkret gelten und welches Modell wirtschaftlich sinnvoll ist, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch — unverbindlich und ohne Verpflichtung.