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ARGA Akademie · ADR 1.3

Gefahrgutschulung für beteiligte Beschäftigte

Beschäftigte in Versand, Verpackung, Verladung und Empfang lernen genau die Regeln, die sie für ihre Aufgaben in der Gefahrgutkette benötigen.

Aufgabenbezogene Gefahrgutunterweisung im Betrieb

Nach Bedarf

passend zum Aufgabenprofil

Nachweis

dokumentierte Unterweisung

Wer ist beteiligt?

Eine Transportkette. Viele Verantwortlichkeiten.

Unterweisung ist nicht nur ein Thema für Fahrer. Sie beginnt dort, wo ein gefährliches Gut eingestuft, verpackt oder zum Versand vorbereitet wird.

01Absender
02Verpacker
03Verlader
04Beförderer
05Empfänger

Schulungsaufbau

Vier Bausteine für die betriebliche Praxis

Tiefe und Beispiele richten sich nach Gefahrgütern, Verkehrsträgern und Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten.

1

Allgemeine Unterweisung

Aufbau der Vorschriften, Gefahrklassen und die Bedeutung der beteiligten Rollen.

2

Aufgabenbezogene Unterweisung

Pflichten, Arbeitsabläufe und Prüfschritte passend zur tatsächlichen Funktion.

3

Sicherheitsunterweisung

Gefahren erkennen, Exposition vermeiden und bei Zwischenfällen richtig reagieren.

4

Betriebliche Anwendung

Konkrete Stoffe, Verpackungen, Dokumente und Schnittstellen aus Ihrem Unternehmen.

Wichtige Abgrenzung

Welche Qualifikation wird benötigt?

Beschäftigte in der Gefahrgutkette

Aufgabenbezogene Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR – darum geht es auf dieser Seite.

ADR-Fahrzeugführende

Benötigen eine gesonderte ADR-Fahrerschulung und Bescheinigung.

Gefahrgutbeauftragte

Benötigen einen anerkannten Lehrgang, eine IHK-Prüfung und einen gültigen Nachweis.

Dokumentation

Nachvollziehbar für fünf Jahre.

Inhalt, Zeitpunkt und Teilnehmende werden dokumentiert. Nach der GGVSEB sind die Aufzeichnungen zur Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR/RID/ADN fünf Jahre aufzubewahren.

GGVSEB ansehen

Vor Aufgabenübernahme

Unterweisen, bevor Beschäftigte eigenständig tätig werden.

Schriftlich festhalten

Inhalte, Datum und unterwiesene Personen dokumentieren.

Online oder Inhouse

Das Format wird passend zu Praxisanteil und Gruppe geplant.

Änderungen aufgreifen

Bei neuen Regeln, Stoffen oder Abläufen gezielt auffrischen.

Passend zu Ihrem Aufgabenprofil

Ihre Rollen bestimmen den Lehrplan.

Schildern Sie uns Tätigkeiten, Gefahrgüter und Teilnehmerkreis – wir stellen die Unterweisung passend zusammen.

Bedarf besprechen

Häufige Fragen

Die wichtigsten Punkte im Klartext

Wer muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen werden?+

Die Unterweisung betrifft Beschäftigte, deren Aufgaben die Beförderung gefährlicher Güter berühren – zum Beispiel in Versand, Verpackung, Verladung, Befüllung, Disposition, Transportvorbereitung, Entladung oder Empfang. Inhalt und Tiefe richten sich nach der konkreten Funktion.

Wann muss die Unterweisung stattfinden?+

Die betroffenen Personen müssen vor der selbstständigen Übernahme ihrer Aufgaben unterwiesen sein. Auffrischungen erfolgen regelmäßig und insbesondere dann, wenn sich Vorschriften, Aufgaben oder betriebliche Abläufe ändern.

Muss die Unterweisung dokumentiert werden?+

Ja. Inhalt, Zeitpunkt und Teilnehmende sind zu dokumentieren. Für Unterweisungen nach Kapitel 1.3 ADR/RID/ADN sind die Aufzeichnungen in Deutschland fünf Jahre aufzubewahren.

Ist das eine ADR-Fahrerschulung?+

Nein. Die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR ersetzt weder die ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführende noch die IHK-Schulung und Prüfung für Gefahrgutbeauftragte.

Kann die Schulung auf unseren Betrieb zugeschnitten werden?+

Ja. Gefahrgutarten, Mengen, Beförderungsrollen, Arbeitsabläufe und typische Fehler aus Ihrem Betrieb bilden die Grundlage für Auswahl und Tiefe der Inhalte.

Die Unterweisung wird auf die tatsächlichen Funktionen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen zugeschnitten.