Nach BaustellV & RAB 30
SiGeKo für sichere Bauvorhaben.
Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden, muss der Bauherr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz wirksam koordinieren. Unsere erfahrenen SiGeKo-Fachkräfte begleiten Ihr Projekt von der Planung bis zur Fertigstellung.
ARGA erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, koordiniert die beteiligten Unternehmen, führt regelmäßige Baustellenbegehungen durch und dokumentiert die vereinbarten Maßnahmen nachvollziehbar und rechtssicher.

Rechtliche Grundlage
Koordination nach Baustellenverordnung
Nach § 3 BaustellV muss der Bauherr geeignete Koordinatoren bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Abhängig von Umfang und Gefährdung des Bauvorhabens sind außerdem eine Vorankündigung und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach § 2 BaustellV erforderlich. RAB 30 konkretisiert Eignung und Aufgaben des Koordinators, RAB 31 den SiGe-Plan und RAB 32 die Unterlage für spätere Arbeiten.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Koordination in der Planungsphase
Frühzeitige Abstimmung von Bauablauf, Gewerken und Schutzmaßnahmen, damit Risiken bereits vor Baubeginn reduziert werden.
SiGe-Plan
Erstellung und laufende Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans passend zum Bauvorhaben.
Vorankündigung
Prüfung der Voraussetzungen und Unterstützung bei Erstellung, Übermittlung und Aushang der Vorankündigung.
Baustellenbegehungen
Regelmäßige Kontrollen, Abstimmung mit Bauleitung und Unternehmen sowie nachvollziehbare Dokumentation von Abweichungen.
Koordination der Gewerke
Abstimmung gemeinsam genutzter Arbeitsbereiche, Verkehrswege, Einrichtungen und zeitlich überlappender Tätigkeiten.
Unterlage für spätere Arbeiten
Zusammenstellung sicherheitsrelevanter Angaben für vorhersehbare spätere Wartungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Erfahrene Koordinatoren gemäß RAB 30
- Begleitung von der Planung bis zum Projektabschluss
- Klare Abstimmung zwischen Bauherr, Bauleitung und Gewerken
- Regelmäßige Begehungen und belastbare Dokumentation
- Frühzeitige Erkennung von Schnittstellenrisiken
- Bundesweit verfügbare Ansprechpartner im ARGA-Netzwerk
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Projekt und Pflichten klären
Wir prüfen Bauumfang, Beteiligte, Termine und die Anforderungen aus der Baustellenverordnung.
Planung koordinieren
Wir stimmen Schutzmaßnahmen ab und erstellen Vorankündigung, SiGe-Plan und erforderliche Unterlagen.
Ausführung begleiten
Begehungen, Koordinationsgespräche und Fortschreibung der Dokumentation während der Bauphase.
Projekt abschließen
Abschlussdokumentation und Übergabe der Unterlage für spätere Arbeiten an den Bauherrn.
Häufige Fragen
SiGeKo — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Ein geeigneter Koordinator ist nach § 3 BaustellV zu bestellen, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeiten gleichzeitig oder nacheinander stattfinden.
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