Nach BaustellV & RAB 30

SiGeKo für sichere Bauvorhaben.

Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden, muss der Bauherr die Sicherheit und den Gesundheitsschutz wirksam koordinieren. Unsere erfahrenen SiGeKo-Fachkräfte begleiten Ihr Projekt von der Planung bis zur Fertigstellung.

ARGA erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, koordiniert die beteiligten Unternehmen, führt regelmäßige Baustellenbegehungen durch und dokumentiert die vereinbarten Maßnahmen nachvollziehbar und rechtssicher.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) – ARGA
Nach BaustellV & RAB 30
Rechtssicher betreut

Rechtliche Grundlage

Koordination nach Baustellenverordnung

Nach § 3 BaustellV muss der Bauherr geeignete Koordinatoren bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Abhängig von Umfang und Gefährdung des Bauvorhabens sind außerdem eine Vorankündigung und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach § 2 BaustellV erforderlich. RAB 30 konkretisiert Eignung und Aufgaben des Koordinators, RAB 31 den SiGe-Plan und RAB 32 die Unterlage für spätere Arbeiten.

§ 2 BaustellV§ 3 BaustellVRAB 30RAB 31RAB 32ArbSchG

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

SiGeKo – Leistung von ARGA in der Praxis

Koordination in der Planungsphase

Frühzeitige Abstimmung von Bauablauf, Gewerken und Schutzmaßnahmen, damit Risiken bereits vor Baubeginn reduziert werden.

SiGe-Plan

Erstellung und laufende Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans passend zum Bauvorhaben.

Vorankündigung

Prüfung der Voraussetzungen und Unterstützung bei Erstellung, Übermittlung und Aushang der Vorankündigung.

Baustellenbegehungen

Regelmäßige Kontrollen, Abstimmung mit Bauleitung und Unternehmen sowie nachvollziehbare Dokumentation von Abweichungen.

Koordination der Gewerke

Abstimmung gemeinsam genutzter Arbeitsbereiche, Verkehrswege, Einrichtungen und zeitlich überlappender Tätigkeiten.

Unterlage für spätere Arbeiten

Zusammenstellung sicherheitsrelevanter Angaben für vorhersehbare spätere Wartungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Erfahrene Koordinatoren gemäß RAB 30
  • Begleitung von der Planung bis zum Projektabschluss
  • Klare Abstimmung zwischen Bauherr, Bauleitung und Gewerken
  • Regelmäßige Begehungen und belastbare Dokumentation
  • Frühzeitige Erkennung von Schnittstellenrisiken
  • Bundesweit verfügbare Ansprechpartner im ARGA-Netzwerk

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Projekt und Pflichten klären

Wir prüfen Bauumfang, Beteiligte, Termine und die Anforderungen aus der Baustellenverordnung.

02

Planung koordinieren

Wir stimmen Schutzmaßnahmen ab und erstellen Vorankündigung, SiGe-Plan und erforderliche Unterlagen.

03

Ausführung begleiten

Begehungen, Koordinationsgespräche und Fortschreibung der Dokumentation während der Bauphase.

04

Projekt abschließen

Abschlussdokumentation und Übergabe der Unterlage für spätere Arbeiten an den Bauherrn.

Häufige Fragen

SiGeKo — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Ein geeigneter Koordinator ist nach § 3 BaustellV zu bestellen, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeiten gleichzeitig oder nacheinander stattfinden.

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Unverbindliches Erstgespräch — kostenlos und ohne Verpflichtung. Unsere Fachkräfte analysieren Ihren Bedarf und erstellen ein passgenaues Angebot.