Nach ASiG & DGUV Vorschrift 2
Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bundesweit.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) betreuen wir Ihr Unternehmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Ob Kleinbetrieb oder Konzern — ARGA stellt die passende Sifa mit der richtigen Branchenexpertise.
Unsere Fachkräfte übernehmen die komplette sicherheitstechnische Betreuung: Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, rechtssichere Dokumentation, Unterweisungen und die Beratung Ihrer Führungskräfte — zuverlässig, regional erreichbar und kostentransparent.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Nach § 5 ASiG ist jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die konkreten Einsatzzeiten regelt die DGUV Vorschrift 2 – abhängig von Branche und Betriebsgröße. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder und persönliche Haftungsrisiken.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Gefährdungsbeurteilung
Systematische Beurteilung aller Arbeitsplätze — physisch, chemisch, psychisch. Rechtssichere Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung.
Unterweisungen
Vorbereitung und Durchführung jährlicher Unterweisungen nach § 12 ArbSchG — analog oder online.
Beratung der Führungskräfte
Schulung von Vorgesetzten zu ihren Arbeitsschutzpflichten, Unterstützung in Arbeitsschutzausschüssen.
Unfalluntersuchung
Analyse von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen, Ableitung präventiver Maßnahmen, Unterstützung bei BG-Meldungen.
Dokumentation
Digital geführtes Arbeitsschutz-Verwaltungs-Programm (AVP) — alle Nachweise jederzeit abrufbar.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Rechtssichere Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
- Persönlicher Ansprechpartner mit Branchenkenntnis
- Bundesweit verfügbar – kurze Reaktionszeiten
- Vertretung bei Urlaub oder Krankheit im Netzwerk
- 24/7 Notruf-Erreichbarkeit im akuten Fall
- Transparente Abrechnung nach DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Kostenfreies Erstgespräch
Wir analysieren Ihren Bedarf, Mitarbeiterzahl und Branche — vor Ort oder per Video.
Individuelles Angebot
Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot auf Basis der DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten.
Start der Betreuung
Bestellung der Sifa, Übergabe, erste Begehung und Gefährdungsbeurteilung.
Laufende Betreuung
Regelmäßige Begehungen, Updates, jährliche Arbeitsschutzjahresberichte.
Häufige Fragen
Arbeitssicherheit — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Eine Sifa berät den Arbeitgeber zu Arbeitsschutz, erstellt Gefährdungsbeurteilungen, führt Begehungen durch, unterstützt bei Unterweisungen und dokumentiert alle Maßnahmen rechtssicher.
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Unverbindliches Erstgespräch — kostenlos und ohne Verpflichtung. Unsere Fachkräfte analysieren Ihren Bedarf und erstellen ein passgenaues Angebot.