Nach ASiG & DGUV Vorschrift 2

Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bundesweit.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) betreuen wir Ihr Unternehmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Ob Kleinbetrieb oder Konzern — ARGA stellt die passende Sifa mit der richtigen Branchen­expertise.

Unsere Fachkräfte übernehmen die komplette sicherheits­technische Betreuung: Gefährdungs­beurteilungen, Begehungen, rechts­sichere Dokumentation, Unterweisungen und die Beratung Ihrer Führungs­kräfte — zuverlässig, regional erreichbar und kosten­transparent.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) – ARGA
Nach ASiG & DGUV Vorschrift 2
Rechtssicher betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Nach § 5 ASiG ist jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die konkreten Einsatzzeiten regelt die DGUV Vorschrift 2 – abhängig von Branche und Betriebs­größe. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder und persönliche Haftungs­risiken.

§ 5 ASiG§ 3 ArbSchGDGUV Vorschrift 2DGUV Vorschrift 1

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Arbeitssicherheit – Leistung von ARGA in der Praxis

Gefährdungs­beurteilung

Systematische Beurteilung aller Arbeitsplätze — physisch, chemisch, psychisch. Rechtssichere Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung.

Unterweisungen

Vorbereitung und Durchführung jährlicher Unterweisungen nach § 12 ArbSchG — analog oder online.

Beratung der Führungs­kräfte

Schulung von Vorgesetzten zu ihren Arbeits­schutz­pflichten, Unterstützung in Arbeits­schutz­ausschüssen.

Unfall­untersuchung

Analyse von Arbeits­unfällen und Beinahe-Unfällen, Ableitung präventiver Maßnahmen, Unterstützung bei BG-Meldungen.

Dokumentation

Digital geführtes Arbeitsschutz-Verwaltungs-Programm (AVP) — alle Nachweise jederzeit abrufbar.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Rechtssichere Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Persönlicher Ansprechpartner mit Branchen­kenntnis
  • Bundesweit verfügbar – kurze Reaktionszeiten
  • Vertretung bei Urlaub oder Krankheit im Netzwerk
  • 24/7 Notruf-Erreichbarkeit im akuten Fall
  • Transparente Abrechnung nach DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Kostenfreies Erstgespräch

Wir analysieren Ihren Bedarf, Mitarbeiterzahl und Branche — vor Ort oder per Video.

02

Individuelles Angebot

Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot auf Basis der DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten.

03

Start der Betreuung

Bestellung der Sifa, Übergabe, erste Begehung und Gefährdungs­beurteilung.

04

Laufende Betreuung

Regelmäßige Begehungen, Updates, jährliche Arbeitsschutz­jahresberichte.

Häufige Fragen

Arbeitssicherheit — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Eine Sifa berät den Arbeitgeber zu Arbeits­schutz, erstellt Gefährdungs­beurteilungen, führt Begehungen durch, unterstützt bei Unterweisungen und dokumentiert alle Maßnahmen rechtssicher.

Interesse an Arbeitssicherheit?

Unverbindliches Erstgespräch — kostenlos und ohne Verpflichtung. Unsere Fachkräfte analysieren Ihren Bedarf und erstellen ein passgenaues Angebot.