Nach ASiG & DGUV Vorschrift 2
Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bundesweit.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) betreuen wir Ihr Unternehmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Ob Kleinbetrieb oder Konzern — ARGA stellt die passende Sifa mit der richtigen Branchenexpertise.
Unsere Fachkräfte übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung: Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, nachvollziehbare Dokumentation, Unterweisungen und die Beratung Ihrer Führungskräfte — zuverlässig, regional erreichbar und kostentransparent.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit richtet sich nach § 5 ASiG. Art und Umfang der Betreuung ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers und den betrieblichen Verhältnissen. Bei Pflichtverletzungen kommen je nach Einzelfall behördliche Maßnahmen sowie Haftungs- oder Regressrisiken in Betracht.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Gefährdungsbeurteilung
Systematische Beurteilung aller Arbeitsplätze — physisch, chemisch, psychisch. Nachvollziehbare Dokumentation und regelmäßige Überprüfung.
Unterweisungen
Vorbereitung und Durchführung regelmäßiger und anlassbezogener Unterweisungen nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 — analog oder online.
Beratung der Führungskräfte
Schulung von Vorgesetzten zu ihren Arbeitsschutzpflichten, Unterstützung in Arbeitsschutzausschüssen.
Unfalluntersuchung
Analyse von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen, Ableitung präventiver Maßnahmen, Unterstützung bei BG-Meldungen.
Dokumentation
Digital geführtes Arbeitsschutz-Verwaltungs-Programm (AVP) — alle Nachweise jederzeit abrufbar.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Betreuung auf Grundlage von ASiG und DGUV Vorschrift 2
- Persönlicher Ansprechpartner mit Branchenkenntnis
- Bundesweit verfügbar – kurze Reaktionszeiten
- Vertretung bei Urlaub oder Krankheit im Netzwerk
- 24/7 Notruf-Erreichbarkeit im akuten Fall
- Transparente Abrechnung des vereinbarten Betreuungsumfangs
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Kostenfreies Erstgespräch
Wir analysieren Ihren Bedarf, Mitarbeiterzahl und Branche — vor Ort oder per Video.
Individuelles Angebot
Sie erhalten ein Angebot auf Basis der trägerspezifischen Vorgaben und Ihres betrieblichen Bedarfs.
Start der Betreuung
Bestellung der Sifa, Übergabe, erste Begehung und Gefährdungsbeurteilung.
Laufende Betreuung
Regelmäßige Begehungen, Updates, jährliche Arbeitsschutzjahresberichte.
Gut zu wissen
Sifa bestellen: Pflicht, Umfang und typische Fehler
Ab wann gilt die Pflicht?
Die Bestellung richtet sich nach § 5 ASiG sowie der für den zuständigen Unfallversicherungsträger geltenden DGUV Vorschrift 2. Art und Umfang hängen unter anderem von Betriebsart, Gefährdungen, Beschäftigtenzahl und Organisation ab. Ob eine alternative Betreuung oder ein Unternehmermodell möglich ist, bestimmt die trägerspezifische Fassung.
Wovon der Aufwand abhängt
Der Betreuungsumfang richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers und den betrieblichen Verhältnissen. Eine Verwaltung und ein Metallbetrieb gleicher Größe können daher einen unterschiedlichen Bedarf haben. Hinzu kommen einmalige Leistungen wie die Ersterstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Wir weisen die kalkulierten Leistungen im Angebot offen aus.
Häufige Fehler in der Praxis
Die Bestellung erfolgt mündlich statt schriftlich. Einsatzzeiten werden vereinbart, aber nicht dokumentiert. Der Arbeitsschutzausschuss tagt seltener als vorgeschrieben. Genau das fällt bei einer Revision der Berufsgenossenschaft zuerst auf — und lässt sich mit sauberer Dokumentation ohne Mehraufwand vermeiden.
Häufige Fragen
Arbeitssicherheit — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Eine Sifa berät den Arbeitgeber zu Arbeitsschutz, unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen, führt Begehungen durch und dokumentiert die vereinbarten Maßnahmen nachvollziehbar.
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