Nach ASiG & DGUV Vorschrift 2

Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bundesweit.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) betreuen wir Ihr Unternehmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Ob Kleinbetrieb oder Konzern — ARGA stellt die passende Sifa mit der richtigen Branchenexpertise.

Unsere Fachkräfte übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung: Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, nachvollziehbare Dokumentation, Unterweisungen und die Beratung Ihrer Führungskräfte — zuverlässig, regional erreichbar und kostentransparent.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) – ARGA
Nach ASiG & DGUV Vorschrift 2
Fachkundig betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit richtet sich nach § 5 ASiG. Art und Umfang der Betreuung ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers und den betrieblichen Verhältnissen. Bei Pflichtverletzungen kommen je nach Einzelfall behördliche Maßnahmen sowie Haftungs- oder Regressrisiken in Betracht.

§ 5 ASiG§ 3 ArbSchGDGUV Vorschrift 2DGUV Vorschrift 1

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Arbeitssicherheit – Leistung von ARGA in der Praxis

Gefährdungsbeurteilung

Systematische Beurteilung aller Arbeitsplätze — physisch, chemisch, psychisch. Nachvollziehbare Dokumentation und regelmäßige Überprüfung.

Unterweisungen

Vorbereitung und Durchführung regelmäßiger und anlassbezogener Unterweisungen nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 — analog oder online.

Beratung der Führungskräfte

Schulung von Vorgesetzten zu ihren Arbeitsschutzpflichten, Unterstützung in Arbeitsschutzausschüssen.

Unfalluntersuchung

Analyse von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen, Ableitung präventiver Maßnahmen, Unterstützung bei BG-Meldungen.

Dokumentation

Digital geführtes Arbeitsschutz-Verwaltungs-Programm (AVP) — alle Nachweise jederzeit abrufbar.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Betreuung auf Grundlage von ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Persönlicher Ansprechpartner mit Branchenkenntnis
  • Bundesweit verfügbar – kurze Reaktionszeiten
  • Vertretung bei Urlaub oder Krankheit im Netzwerk
  • 24/7 Notruf-Erreichbarkeit im akuten Fall
  • Transparente Abrechnung des vereinbarten Betreuungsumfangs

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Kostenfreies Erstgespräch

Wir analysieren Ihren Bedarf, Mitarbeiterzahl und Branche — vor Ort oder per Video.

02

Individuelles Angebot

Sie erhalten ein Angebot auf Basis der trägerspezifischen Vorgaben und Ihres betrieblichen Bedarfs.

03

Start der Betreuung

Bestellung der Sifa, Übergabe, erste Begehung und Gefährdungsbeurteilung.

04

Laufende Betreuung

Regelmäßige Begehungen, Updates, jährliche Arbeitsschutzjahresberichte.

Gut zu wissen

Sifa bestellen: Pflicht, Umfang und typische Fehler

Ab wann gilt die Pflicht?

Die Bestellung richtet sich nach § 5 ASiG sowie der für den zuständigen Unfallversicherungsträger geltenden DGUV Vorschrift 2. Art und Umfang hängen unter anderem von Betriebsart, Gefährdungen, Beschäftigtenzahl und Organisation ab. Ob eine alternative Betreuung oder ein Unternehmermodell möglich ist, bestimmt die trägerspezifische Fassung.

Wovon der Aufwand abhängt

Der Betreuungsumfang richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers und den betrieblichen Verhältnissen. Eine Verwaltung und ein Metallbetrieb gleicher Größe können daher einen unterschiedlichen Bedarf haben. Hinzu kommen einmalige Leistungen wie die Ersterstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Wir weisen die kalkulierten Leistungen im Angebot offen aus.

Häufige Fehler in der Praxis

Die Bestellung erfolgt mündlich statt schriftlich. Einsatzzeiten werden vereinbart, aber nicht dokumentiert. Der Arbeitsschutzausschuss tagt seltener als vorgeschrieben. Genau das fällt bei einer Revision der Berufsgenossenschaft zuerst auf — und lässt sich mit sauberer Dokumentation ohne Mehraufwand vermeiden.

Häufige Fragen

Arbeitssicherheit — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Eine Sifa berät den Arbeitgeber zu Arbeitsschutz, unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen, führt Begehungen durch und dokumentiert die vereinbarten Maßnahmen nachvollziehbar.

Interesse an Arbeitssicherheit?

Unverbindliches Erstgespräch — wir prüfen die für Ihren Unfallversicherungsträger geltenden Vorgaben und erläutern den voraussichtlichen Betreuungsaufwand.