Nach DGUV V3 & BetrSichV
DGUV V3 Prüfung — zuverlässig dokumentiert.
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV vorgeschrieben. Wir führen diese Prüfungen durch befähigte Personen nach TRBS 1203 durch und halten die Ergebnisse in einem Prüfprotokoll fest.
Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist auch unter dem Marktbegriff E-Check bekannt. Rechtlich maßgeblich bleiben DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV; der konkrete Leistungsumfang kann je nach Auftrag abweichen. Wiederholungsprüfungen führen wir nach DIN EN 50699 (VDE 0702) durch, Prüfungen nach Reparaturen nach DIN EN 50678 (VDE 0701). Prüfplaketten und digitale Prüfprotokolle stellen wir auditfähig und lückenlos bereit.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in den aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Intervallen durch entsprechend qualifizierte Personen prüfen zu lassen. Bei fehlenden Prüfungen können je nach Rechtsgrundlage und Einzelfall behördliche Maßnahmen, Bußgelder sowie weitere Haftungs- und Regressfolgen entstehen.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Ortsveränderliche Geräte
Wiederholungsprüfung beweglicher Betriebsmittel wie Computer, Kaffeemaschinen und Werkzeuge nach DIN EN 50699 (VDE 0702).
Ortsfeste Anlagen
Prüfung fest installierter Anlagen — Verteilungen, Steckdosenkreise, Beleuchtungsanlagen.
Prüfungen mit Protokoll
Messung von Schutzleiter, Isolation und Ableitstrom — digital dokumentiert und zentral archiviert.
Prüfplakette
Anbringung einer Prüfplakette mit Datum und Prüferkennung — Sichtbarer Nachweis.
Mängelmanagement
Sofortprotokoll bei Mängeln mit Maßnahmenempfehlung und Wiederholungsprüfung nach Instandsetzung.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Prüfung durch entsprechend qualifizierte Personen
- Prüfung direkt bei Ihnen vor Ort
- Staffelpreise bei Gesamtverträgen
- Digitale Prüfprotokolle per Knopfdruck
- Erinnerungsservice für Folgeprüfungen
- Kombination mit weiteren Arbeitsschutz-Leistungen
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Bestandsaufnahme
Ermittlung der prüfpflichtigen Geräte in Ihrem Betrieb.
Angebotserstellung
Pauschalpreis pro Gerät oder Staffelpreis für Gesamtverträge.
Prüfung vor Ort
Durchführung der Wiederholungsprüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) mit Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung.
Protokoll & Wiedervorlage
Digitales Protokoll, Plaketten, automatische Erinnerung zur nächsten Prüfung.
Gut zu wissen
DGUV V3, E-Check und die richtigen Prüffristen
DGUV V3 oder E-Check — was gilt?
E-Check ist eine Marken- und Leistungsbezeichnung des Elektrohandwerks, die häufig für Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel verwendet wird. Rechtlich maßgeblich sind DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung. Entscheidend sind der vereinbarte Prüfumfang, eine dafür qualifizierte Person sowie die passenden technischen Regeln: DIN EN 50699 (VDE 0702) für Wiederholungsprüfungen und DIN EN 50678 (VDE 0701) für Prüfungen nach Reparaturen.
Wie die Prüffristen zustande kommen
Die in der DGUV Vorschrift 3 genannten Zeiträume sind Richtwerte, keine starren Vorgaben. Die tatsächliche Frist leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab und hängt von Gerät, Einsatzort und Beanspruchung ab: Ein Winkelschleifer auf der Baustelle braucht einen anderen Rhythmus als ein Monitor im Büro. Bleibt die Fehlerquote über mehrere Prüfungen niedrig, lassen sich Intervalle begründet verlängern.
Häufige Fehler in der Praxis
Ortsveränderliche Geräte im Homeoffice und in Fahrzeugen werden schlicht vergessen. Es gibt Prüfplaketten, aber kein zugehöriges Protokoll. Fristen laufen aus, weil niemand eine Wiedervorlage führt. Prüfen ohne Dokumentation zählt im Schadensfall wie nicht geprüft.
Häufige Fragen
DGUV V3 — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Die Gefährdungsbeurteilung legt die Prüffrist anhand von Gerät, Einsatzort, Beanspruchung, Fehlerquote und Herstellervorgaben fest. Häufig genannte Zeiträume sind Orientierungswerte und keine universellen festen Fristen.
Passende Leistungen
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
Arbeitssicherheit
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) betreuen wir Ihr Unternehmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Ob Kleinbetrieb oder Konzern — ARGA stellt die passende Sifa mit der richtigen Branchenexpertise.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Wir erstellen sie systematisch für alle Arbeitsplätze Ihres Betriebs — von physischen Gefährdungen über Gefahrstoffe bis zu psychischen Belastungen.
Verkehrssicherungspflicht
Vermieter, Eigentümer und andere Verantwortliche müssen im Rahmen des Zumutbaren dafür sorgen, dass von Gebäuden, Grundstücken und gemeinschaftlich genutzten Flächen keine vermeidbaren Gefahren ausgehen. Für mögliche Schadensersatzansprüche ist § 823 BGB zentral; bei Mietobjekten kommen insbesondere die Erhaltungspflichten aus § 535 BGB hinzu.
Interesse an DGUV V3?
Unverbindliches Erstgespräch — wir nehmen Ihren Gerätebestand auf und schlagen Prüffristen vor, die zu Ihrer tatsächlichen Nutzung passen.