Nach § 823 BGB
Verkehrssicherungspflicht — fachgerecht begleitet.
Vermieter, Eigentümer und andere Verantwortliche müssen im Rahmen des Zumutbaren dafür sorgen, dass von Gebäuden, Grundstücken und gemeinschaftlich genutzten Flächen keine vermeidbaren Gefahren ausgehen. Für mögliche Schadensersatzansprüche ist § 823 BGB zentral; bei Mietobjekten kommen insbesondere die Erhaltungspflichten aus § 535 BGB hinzu.
Wir unterstützen mit dokumentierten Vor-Ort-Prüfungen von Gebäuden und Außenanlagen — etwa an Wegen, Beleuchtung, Geländern, Fassaden, Parkplätzen, Bäumen und, sofern vorhanden, Regalanlagen. Prüfbereiche und Intervalle werden objektbezogen festgelegt. Alles wird fachgerecht dokumentiert und auditfähig aufbereitet.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Vermieter, Eigentümer und andere Verantwortliche müssen erkennbare und zumutbar vermeidbare Gefahrenquellen angemessen kontrollieren, sichern und beseitigen. Umfang und Kontrollrhythmus hängen von Objekt, Zustand, Nutzung, Verkehrserwartung und konkreten Gefahren ab; einen einheitlichen gesetzlichen Turnus für alle Immobilien gibt es nicht.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Baumkontrolle
Objektbezogene Baumkontrolle nach FLL-Richtlinien — Intervall nach Baumzustand, Standort, Verkehrserwartung und besonderen Ereignissen.
Regalprüfung
Regalinspektion nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061 — für Schwerlast- und Fachbodenregale in gewerblich genutzten Immobilien.
Gebäudecheck
Prüfung auf Mängel an Dach, Fassade, Außentreppen, Geländern und Beleuchtung.
Winterdienst-Organisation
Erstellung eines Winterdienstplans mit Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten und Vertretungsregelung.
Parkplatz & Wege
Prüfung der Verkehrsflächen auf Unfallrisiken — Schlaglöcher, Beleuchtung, Markierungen.
Fenster, Türen, Tore
Prüfung elektrisch betriebener Tore, automatischer Türen und Fenster nach DGUV-Vorgaben.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Umfassende Prüfung aller Liegenschaftsbereiche
- Nachvollziehbare Dokumentation
- Schutz vor persönlicher Haftung
- Fachlich zertifiziert (Baumkontrolleur, Regalprüfer)
- Jahresinspektionen mit Erinnerungsservice
- Schulung eigener Mitarbeiter für Eigenkontrolle
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Bestandsaufnahme
Welche Liegenschaften? Welche Risikobereiche? Welche Prüfzyklen?
Vor-Ort-Prüfungen
Objektbezogene Inspektionen am Gebäude und in den Außenanlagen; Anlasskontrollen ergänzen den festgelegten Turnus.
Digitale Dokumentation
Prüfberichte mit Fotos, Priorisierung, Zuständigkeiten und Erinnerung zur Folgeprüfung.
Gut zu wissen
Verkehrssicherungspflicht: Umfang, Delegation, Nachweis
Wie weit die Pflicht reicht
Im Gebäude betrifft sie unter anderem Treppen, Geländer, Bodenbeläge, Beleuchtung, Türen und Tore. Draußen kommen Zuwege, Parkplätze, Einfriedungen, Bäume und der Winterdienst hinzu. Bei gewerblich genutzten Immobilien können außerdem Regalanlagen und technische Einrichtungen relevant sein. Maßstab ist stets, welche Gefahren bei ordnungsgemäßer Kontrolle erkennbar sind und mit zumutbarem Aufwand abgewendet werden können.
Delegation entlastet nur teilweise
Einzelne Pflichten lassen sich vertraglich auf Hausmeisterdienste, Garten- oder Winterdienstleister übertragen. Die Verantwortung endet damit aber nicht: Wer delegiert, muss den Dienstleister sorgfältig auswählen, einweisen und stichprobenartig kontrollieren. Wird diese Überwachung versäumt, greift die Haftung wieder auf den Betreiber durch.
Warum die Dokumentation entscheidend ist
Im Schadensfall geht es regelmäßig um den Entlastungsbeweis: Der Betreiber muss zeigen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Ohne datierte Kontrollprotokolle, Mängellisten mit Fristen und Nachweise über die Abarbeitung lässt sich das nicht führen — auch dann nicht, wenn tatsächlich sorgfältig kontrolliert wurde. Ein Prüfkalender mit Wiedervorlage ist deshalb der eigentliche Kern dieser Leistung.
Häufige Fragen
Verkehrssicherungspflicht — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Das Intervall wird objektbezogen nach Baumzustand, Standort, Verkehrserwartung und Gefährdung festgelegt. Nach Sturm, Schäden oder Auffälligkeiten können zusätzliche Kontrollen erforderlich sein.
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Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV vorgeschrieben. Wir führen diese Prüfungen durch befähigte Personen nach TRBS 1203 durch und halten die Ergebnisse in einem Prüfprotokoll fest.
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Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) betreuen wir Ihr Unternehmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Ob Kleinbetrieb oder Konzern — ARGA stellt die passende Sifa mit der richtigen Branchenexpertise.
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Unverbindliches Erstgespräch — wir nehmen Gebäude und Außenanlagen auf und erstellen einen Prüfkalender, der die wiederkehrenden Pflichten abbildet.