Nach § 823 BGB
Verkehrssicherungspflicht — rechtssicher erfüllt.
Jeder Betreiber eines Grundstücks, Gebäudes oder Parkplatzes hat eine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Bei Unfällen durch herabfallende Äste, vereiste Wege oder umkippende Regale droht persönliche Haftung.
Wir übernehmen die regelmäßige Prüfung Ihrer Liegenschaften: Baumkontrollen, Regalinspektionen, Winterdienst-Organisation, Parkplatzkontrolle. Alles fachgerecht dokumentiert und auditfähig.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Nach § 823 BGB hat der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück oder Gebäude Verkehrssicherungspflichten. Die einzelnen Pflichten ergeben sich aus Rechtsprechung und Fachnormen — bei Verstößen drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Baumkontrolle
Regelmäßige Baumkontrolle nach FLL-Richtlinien — mindestens jährlich, bei Risikobäumen häufiger.
Regalprüfung
Jährliche Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV 108-007 — Schwerlast- und Fachbodenregale.
Gebäudecheck
Prüfung auf Mängel an Dach, Fassade, Außentreppen, Geländern und Beleuchtung.
Winterdienst-Organisation
Erstellung eines Winterdienstplans mit Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten und Vertretungsregelung.
Parkplatz & Wege
Prüfung der Verkehrsflächen auf Unfallrisiken — Schlaglöcher, Beleuchtung, Markierungen.
Fenster, Türen, Tore
Prüfung elektrisch betriebener Tore, automatischer Türen und Fenster nach DGUV-Vorgaben.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Umfassende Prüfung aller Liegenschaftsbereiche
- Rechtssichere Dokumentation
- Schutz vor persönlicher Haftung
- Fachlich zertifiziert (Baumkontrolleur, Regalprüfer)
- Jahresinspektionen mit Erinnerungsservice
- Schulung eigener Mitarbeiter für Eigenkontrolle
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Bestandsaufnahme
Welche Liegenschaften? Welche Risikobereiche? Welche Prüfzyklen?
Prüfungen durchführen
Termingerechte Inspektionen — vor Ort oder digital.
Dokumentation & Maßnahmen
Prüfberichte mit Priorisierung und Erinnerung zur Folgeprüfung.
Häufige Fragen
Verkehrssicherungspflicht — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Mind. jährlich, bei Risikobäumen (alt, krank, hohe Last) häufiger — FLL-Baumkontrollrichtlinien.
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DGUV V3
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV zwingend vorgeschrieben. Wir führen diese Prüfungen durch befähigte Personen nach TRBS 1203 durch — vor Ort bei Ihnen und rechtssicher dokumentiert.
Arbeitssicherheit
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) betreuen wir Ihr Unternehmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Ob Kleinbetrieb oder Konzern — ARGA stellt die passende Sifa mit der richtigen Branchenexpertise.
Interesse an Verkehrssicherungspflicht?
Unverbindliches Erstgespräch — kostenlos und ohne Verpflichtung. Unsere Fachkräfte analysieren Ihren Bedarf und erstellen ein passgenaues Angebot.