Nach § 823 BGB

Verkehrssicherungspflicht — fachgerecht begleitet.

Vermieter, Eigentümer und andere Verantwortliche müssen im Rahmen des Zumutbaren dafür sorgen, dass von Gebäuden, Grundstücken und gemeinschaftlich genutzten Flächen keine vermeidbaren Gefahren ausgehen. Für mögliche Schadensersatzansprüche ist § 823 BGB zentral; bei Mietobjekten kommen insbesondere die Erhaltungspflichten aus § 535 BGB hinzu.

Wir unterstützen mit dokumentierten Vor-Ort-Prüfungen von Gebäuden und Außenanlagen — etwa an Wegen, Beleuchtung, Geländern, Fassaden, Parkplätzen, Bäumen und, sofern vorhanden, Regalanlagen. Prüfbereiche und Intervalle werden objektbezogen festgelegt. Alles wird fachgerecht dokumentiert und auditfähig aufbereitet.

Verkehrssicherungspflicht für Vermieter, Eigentümer & Betriebe – ARGA
Nach § 823 BGB
Fachkundig betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Vermieter, Eigentümer und andere Verantwortliche müssen erkennbare und zumutbar vermeidbare Gefahrenquellen angemessen kontrollieren, sichern und beseitigen. Umfang und Kontrollrhythmus hängen von Objekt, Zustand, Nutzung, Verkehrserwartung und konkreten Gefahren ab; einen einheitlichen gesetzlichen Turnus für alle Immobilien gibt es nicht.

§ 823 BGB§ 535 BGBDGUV Information 208-061 (Lagereinrichtungen und Ladungsträger)DIN EN 15635FLL-BaumkontrollrichtlinienDIN 31051 (Instandhaltung)

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Verkehrssicherungspflicht – Leistung von ARGA in der Praxis

Baumkontrolle

Objektbezogene Baumkontrolle nach FLL-Richtlinien — Intervall nach Baumzustand, Standort, Verkehrserwartung und besonderen Ereignissen.

Regalprüfung

Regalinspektion nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061 — für Schwerlast- und Fachbodenregale in gewerblich genutzten Immobilien.

Gebäudecheck

Prüfung auf Mängel an Dach, Fassade, Außentreppen, Geländern und Beleuchtung.

Winterdienst-Organisation

Erstellung eines Winterdienstplans mit Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten und Vertretungsregelung.

Parkplatz & Wege

Prüfung der Verkehrsflächen auf Unfallrisiken — Schlaglöcher, Beleuchtung, Markierungen.

Fenster, Türen, Tore

Prüfung elektrisch betriebener Tore, automatischer Türen und Fenster nach DGUV-Vorgaben.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Umfassende Prüfung aller Liegenschaftsbereiche
  • Nachvollziehbare Dokumentation
  • Schutz vor persönlicher Haftung
  • Fachlich zertifiziert (Baumkontrolleur, Regalprüfer)
  • Jahresinspektionen mit Erinnerungsservice
  • Schulung eigener Mitarbeiter für Eigenkontrolle

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Bestandsaufnahme

Welche Liegenschaften? Welche Risikobereiche? Welche Prüfzyklen?

02

Vor-Ort-Prüfungen

Objektbezogene Inspektionen am Gebäude und in den Außenanlagen; Anlasskontrollen ergänzen den festgelegten Turnus.

03

Digitale Dokumentation

Prüfberichte mit Fotos, Priorisierung, Zuständigkeiten und Erinnerung zur Folgeprüfung.

Gut zu wissen

Verkehrssicherungspflicht: Umfang, Delegation, Nachweis

Wie weit die Pflicht reicht

Im Gebäude betrifft sie unter anderem Treppen, Geländer, Bodenbeläge, Beleuchtung, Türen und Tore. Draußen kommen Zuwege, Parkplätze, Einfriedungen, Bäume und der Winterdienst hinzu. Bei gewerblich genutzten Immobilien können außerdem Regalanlagen und technische Einrichtungen relevant sein. Maßstab ist stets, welche Gefahren bei ordnungsgemäßer Kontrolle erkennbar sind und mit zumutbarem Aufwand abgewendet werden können.

Delegation entlastet nur teilweise

Einzelne Pflichten lassen sich vertraglich auf Hausmeisterdienste, Garten- oder Winterdienstleister übertragen. Die Verantwortung endet damit aber nicht: Wer delegiert, muss den Dienstleister sorgfältig auswählen, einweisen und stichprobenartig kontrollieren. Wird diese Überwachung versäumt, greift die Haftung wieder auf den Betreiber durch.

Warum die Dokumentation entscheidend ist

Im Schadensfall geht es regelmäßig um den Entlastungsbeweis: Der Betreiber muss zeigen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Ohne datierte Kontrollprotokolle, Mängellisten mit Fristen und Nachweise über die Abarbeitung lässt sich das nicht führen — auch dann nicht, wenn tatsächlich sorgfältig kontrolliert wurde. Ein Prüfkalender mit Wiedervorlage ist deshalb der eigentliche Kern dieser Leistung.

Häufige Fragen

Verkehrssicherungspflicht — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Das Intervall wird objektbezogen nach Baumzustand, Standort, Verkehrserwartung und Gefährdung festgelegt. Nach Sturm, Schäden oder Auffälligkeiten können zusätzliche Kontrollen erforderlich sein.

Interesse an Verkehrssicherungspflicht?

Unverbindliches Erstgespräch — wir nehmen Gebäude und Außenanlagen auf und erstellen einen Prüfkalender, der die wiederkehrenden Pflichten abbildet.