Nach § 823 BGB

Verkehrs­sicherungs­pflicht — rechtssicher erfüllt.

Jeder Betreiber eines Grundstücks, Gebäudes oder Parkplatzes hat eine Verkehrs­sicherungs­pflicht nach § 823 BGB. Bei Unfällen durch herabfallende Äste, vereiste Wege oder umkippende Regale droht persönliche Haftung.

Wir übernehmen die regelmäßige Prüfung Ihrer Liegen­schaften: Baum­kontrollen, Regal­inspektionen, Winter­dienst-Organisation, Parkplatz­kontrolle. Alles fachgerecht dokumentiert und audit­fähig.

Verkehrssicherungspflicht für Betriebe & Gebäude – ARGA
Nach § 823 BGB
Rechtssicher betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Nach § 823 BGB hat der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück oder Gebäude Verkehrs­sicherungs­pflichten. Die einzelnen Pflichten ergeben sich aus Rechtsprechung und Fach­normen — bei Verstößen drohen zivil- und straf­rechtliche Konsequenzen.

§ 823 BGBDGUV Vorschrift 108-007 (Regale)FLL-Baumkontroll­richtlinienDIN 31051 (Instandhaltung)

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Verkehrssicherungspflicht – Leistung von ARGA in der Praxis

Baum­kontrolle

Regelmäßige Baum­kontrolle nach FLL-Richtlinien — mindestens jährlich, bei Risiko­bäumen häufiger.

Regal­prüfung

Jährliche Regal­prüfung nach DIN EN 15635 und DGUV 108-007 — Schwerlast- und Fach­boden­regale.

Gebäude­check

Prüfung auf Mängel an Dach, Fassade, Außen­treppen, Geländern und Beleuchtung.

Winterdienst-Organisation

Erstellung eines Winterdienst­plans mit Zuständig­keiten, Dokumentations­pflichten und Vertretungs­regelung.

Parkplatz & Wege

Prüfung der Verkehrs­flächen auf Unfall­risiken — Schlag­löcher, Beleuchtung, Markierungen.

Fenster, Türen, Tore

Prüfung elektrisch betriebener Tore, automatischer Türen und Fenster nach DGUV-Vorgaben.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Umfassende Prüfung aller Liegenschafts­bereiche
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schutz vor persönlicher Haftung
  • Fachlich zertifiziert (Baum­kontrolleur, Regal­prüfer)
  • Jahres­inspektionen mit Erinnerungs­service
  • Schulung eigener Mitarbeiter für Eigenkontrolle

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Bestand­saufnahme

Welche Liegenschaften? Welche Risiko­bereiche? Welche Prüf­zyklen?

02

Prüfungen durchführen

Termin­gerechte Inspektionen — vor Ort oder digital.

03

Dokumentation & Maßnahmen

Prüf­berichte mit Priorisierung und Erinnerung zur Folge­prüfung.

Häufige Fragen

Verkehrssicherungspflicht — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Mind. jährlich, bei Risiko­bäumen (alt, krank, hohe Last) häufiger — FLL-Baumkontroll­richtlinien.

Interesse an Verkehrssicherungspflicht?

Unverbindliches Erstgespräch — kostenlos und ohne Verpflichtung. Unsere Fachkräfte analysieren Ihren Bedarf und erstellen ein passgenaues Angebot.