Nach DIN EN 1176 / 1177

Sichere Spielplätze — geprüft & dokumentiert.

Betreiber von Spielplätzen — Kommunen, Kita-Träger, Wohnungs­gesellschaften, Hotels — haben Verkehrs­sicherungs­pflicht. Wir prüfen Ihre Spielgeräte und -plätze nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 als zertifizierte Sachkundige.

Alle drei Inspektions­stufen — visuelle Routine­inspektion, operative Inspektion und jährliche Haupt­inspektion — führen wir fach­gerecht durch und dokumentieren die Ergebnisse rechtssicher. Bei festgestellten Mängeln erhalten Sie klare Handlungs­empfehlungen und Prioritäten.

Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176 – ARGA
Nach DIN EN 1176 / 1177
Rechtssicher betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Betreiber öffentlicher und halb­öffentlicher Spielplätze unterliegen der Verkehrs­sicherungs­pflicht. DIN EN 1176 (Spielgeräte) und DIN EN 1177 (Stoßdämpfende Spielplatz­böden) sind als allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten — Verstöße können bei Unfällen zu Haftung führen.

DIN EN 1176DIN EN 1177§ 823 BGB (Verkehrs­sicherungs­pflicht)

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Spielplätze – Leistung von ARGA in der Praxis

Haupt­inspektion

Jährliche gründliche Überprüfung aller Spielgeräte, Fundamente und Fallschutz­böden mit ausführlichem Bericht.

Operative Inspektion

Vierteljährliche Kontrolle auf Verschleiß, Vandalismus und Funktions­störungen.

Neu­abnahme

Abnahme­prüfung nach Neuerrichtung oder größeren Umbauten vor Inbetriebnahme.

Fallschutz-Prüfung

Prüfung der stoßdämpfenden Böden nach DIN EN 1177 mit HIC-Messung.

Mängel­bericht

Strukturierter Bericht mit Priorisierung und konkreten Maßnahmen­empfehlungen.

Sachkundigen­schulung

Schulung Ihrer eigenen Mitarbeiter zur regel­mäßigen Routine­inspektion.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Zertifizierte Sachkundige nach DIN EN 1176
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Haftungs­absicherung des Betreibers
  • Strukturierte Mängel­priorisierung
  • Fallschutz-Messung inklusive
  • Auch für Innen­spielplätze und Hotel­anlagen

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Termin­abstimmung

Vor-Ort-Termin in Ihrem Turnus (jährlich/quartals­weise).

02

Prüfung

Systematische Begehung aller Spielgeräte und Böden.

03

Dokumentation

Ausführlicher Prüfbericht mit Fotos und Maßnahmen­empfehlungen.

Häufige Fragen

Spielplätze — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Visuell wöchentlich/monatlich, operativ quartalsweise, haupt­inspektion jährlich.

Interesse an Spielplätze?

Unverbindliches Erstgespräch — kostenlos und ohne Verpflichtung. Unsere Fachkräfte analysieren Ihren Bedarf und erstellen ein passgenaues Angebot.