Nach DIN EN 1176 / 1177
Sichere Spielplätze — geprüft & dokumentiert.
Betreiber von Spielplätzen — Kommunen, Kita-Träger, Wohnungsgesellschaften, Hotels — haben Verkehrssicherungspflichten. Unsere qualifizierten Spielplatzprüfer übernehmen Inspektionen nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 für Spielgeräte, Fallschutzböden und das gesamte Spielplatzumfeld.
Alle drei Inspektionsstufen — visuelle Routineinspektion, operative Inspektion und jährliche Hauptinspektion — führen wir fachgerecht durch und dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar. Bei festgestellten Mängeln erhalten Sie klare Handlungsempfehlungen und Prioritäten.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Betreiber öffentlicher und halböffentlicher Spielplätze unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. DIN EN 1176 (Spielgeräte) und DIN EN 1177 (Stoßdämpfende Spielplatzböden) sind als allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten — Verstöße können bei Unfällen zu Haftung führen.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Hauptinspektion
Jährliche gründliche Überprüfung aller Spielgeräte, Fundamente und Fallschutzböden mit ausführlichem Bericht.
Operative Inspektion
Vierteljährliche Kontrolle auf Verschleiß, Vandalismus und Funktionsstörungen.
Neuabnahme
Abnahmeprüfung nach Neuerrichtung oder größeren Umbauten vor Inbetriebnahme.
Fallschutz-Prüfung
Prüfung der stoßdämpfenden Böden nach DIN EN 1177 mit HIC-Messung.
Mängelbericht
Strukturierter Bericht mit Priorisierung und konkreten Maßnahmenempfehlungen.
Sachkundigenschulung
Schulung Ihrer eigenen Mitarbeiter zur regelmäßigen Routineinspektion.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Qualifizierte Spielplatzprüfer für Hauptinspektion und Abnahme
- Nachvollziehbare Dokumentation
- Haftungsabsicherung des Betreibers
- Strukturierte Mängelpriorisierung
- Fallschutz-Messung inklusive
- Auch für Innenspielplätze und Hotelanlagen
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Terminabstimmung
Vor-Ort-Termin in Ihrem Turnus (jährlich/quartalsweise).
Prüfung
Systematische Begehung aller Spielgeräte und Böden.
Dokumentation
Ausführlicher Prüfbericht mit Fotos und Maßnahmenempfehlungen.
Gut zu wissen
Spielplatzprüfung: Intervalle, Zuständigkeit, Haftung
Drei Prüfarten nach DIN EN 1176
Die Norm unterscheidet die visuelle Routine-Inspektion, die je nach Nutzungsintensität wöchentlich bis monatlich Verschmutzung, Vandalismus und offensichtliche Mängel erfasst; die operative Inspektion im Abstand von ein bis drei Monaten mit Blick auf Funktion und Stabilität; und die jährliche Hauptinspektion durch eine qualifizierte Person, die auch Fundamente, Verschleiß und Fallschutz nach DIN EN 1177 einbezieht. Erst alle drei zusammen ergeben eine vollständige Spielplatzprüfung.
Welche Qualifikation erforderlich ist
DIN 79161-1/-2:2025 beschreibt die Qualifizierung und Prüfung von Personen, die Inspektionen nach der Installation und jährliche Hauptinspektionen durchführen. Für visuelle Routine- und operative Inspektionen gilt DIN 79161-1 ausdrücklich nicht. Unabhängig von der Prüfart muss der Betreiber geeignete, für die Aufgabe fachkundige Personen auswählen; zusätzliche Zertifikatsanforderungen können sich aus Vertrag oder Ausschreibung ergeben.
Wer verantwortlich ist
Verantwortlich ist der Betreiber der Anlage — Kommune, Wohnungsgesellschaft, Kindertagesstätte, Hotel, Campingplatz oder Betriebskindergarten. Die Verkehrssicherungspflicht lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen, aber nicht vollständig abgeben: Auswahl-, Einweisungs- und Überwachungspflichten verbleiben stets beim Betreiber.
Häufige Fehler in der Praxis
Es wird ausschließlich die Jahreshauptinspektion beauftragt, während die laufenden Sichtkontrollen unterbleiben — dabei entstehen die meisten Gefahrenstellen zwischen zwei Hauptinspektionen. Festgestellte Mängel werden nicht mit Frist und Zuständigkeit hinterlegt. Und es fehlt die lückenlose Dokumentation, die im Haftungsfall den Entlastungsbeweis trägt.
Häufige Fragen
Spielplätze — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Visuelle und operative Intervalle richten sich nach Nutzung, Standort, Herstellerangaben und Gefährdung; die Hauptinspektion erfolgt in der Regel jährlich.
Passende Leistungen
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Verkehrssicherungspflicht
Vermieter, Eigentümer und andere Verantwortliche müssen im Rahmen des Zumutbaren dafür sorgen, dass von Gebäuden, Grundstücken und gemeinschaftlich genutzten Flächen keine vermeidbaren Gefahren ausgehen. Für mögliche Schadensersatzansprüche ist § 823 BGB zentral; bei Mietobjekten kommen insbesondere die Erhaltungspflichten aus § 535 BGB hinzu.
Arbeitssicherheit
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) betreuen wir Ihr Unternehmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Ob Kleinbetrieb oder Konzern — ARGA stellt die passende Sifa mit der richtigen Branchenexpertise.
DGUV V3
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV vorgeschrieben. Wir führen diese Prüfungen durch befähigte Personen nach TRBS 1203 durch und halten die Ergebnisse in einem Prüfprotokoll fest.
Interesse an Spielplätze?
Unverbindliches Erstgespräch — wir stimmen den Prüfrhythmus auf Ihre Anlagen ab und übernehmen die Hauptinspektion mit prüffähiger Dokumentation.