Nach ASiG, DGUV Vorschrift 2 & ArbMedVV

Arbeitsmedizin, die Gesundheit sichert.

Unsere Betriebsärzte betreuen Ihr Unternehmen auf Grundlage des ASiG und der für den Betrieb geltenden DGUV Vorschrift 2. Die arbeitsmedizinische Vorsorge führen sie nach Maßgabe der ArbMedVV durch.

Ob Büroarbeitsplatz, Produktion oder Außendienst: Wir führen arbeitsmedizinische Vorsorge durch, beraten zu Mutterschutz und Wiedereingliederung und unterstützen Ihr betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).

Betriebsärztliche Betreuung & Arbeitsmedizin – ARGA
Nach ASiG, DGUV Vorschrift 2 & ArbMedVV
Fachkundig betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Die Bestellung von Betriebsärzten richtet sich nach § 2 ASiG. Art und Umfang der Betreuung ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Die ArbMedVV regelt davon zu unterscheiden die Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.

§ 2 ASiGArbMedVVDGUV Vorschrift 2Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Arbeitsmedizin – Leistung von ARGA in der Praxis

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV — zum Beispiel bei Lärm, Bildschirmarbeit oder Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.

Arbeitsplatzbegehungen

Gemeinsam mit Ihrer Sifa bewerten wir ergonomische und gesundheitliche Aspekte Ihrer Arbeitsplätze.

Mutterschutz-Beratung

Individuelle Beratung zu Mutterschutz, Stillzeit und Wiedereinstieg nach Elternzeit.

BEM — Betriebliches Eingliederungsmanagement

Unterstützung nach längerer Arbeitsunfähigkeit: Analyse, Gespräche, Wiedereingliederungspläne.

Suchtprävention

Betriebliche Suchtpräventionskonzepte, Schulungen und Einzelberatungen — diskret und lösungsorientiert.

Impf- & Reisemedizin

Betriebsimpfungen (z. B. Grippe, Hepatitis) und reisemedizinische Beratung für Auslandseinsätze.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Strukturierte Umsetzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Erfahrene Betriebsärzte mit Branchenwissen
  • Ärztliche Schweigepflicht schützt Ihre Mitarbeiter
  • Flexible Einsätze vor Ort oder in unseren Räumen
  • Digitale Dokumentation aller Untersuchungen
  • Kombination mit Sifa-Betreuung aus einer Hand

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Bedarfsanalyse

Wir ermitteln die erforderliche Vorsorge nach ArbMedVV und den Betreuungsumfang nach der geltenden DGUV Vorschrift 2.

02

Terminplanung

Wir organisieren Untersuchungstermine vor Ort oder in der Praxis — minimale Ausfallzeit.

03

Durchführung & Dokumentation

Individuelle Beratung, erforderliche Untersuchungen und nachvollziehbare Dokumentation.

Gut zu wissen

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Arten, Umfang, Schweigepflicht

Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge

Die ArbMedVV kennt drei Arten. Die Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber veranlassen; ohne sie darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden. Die Angebotsvorsorge muss angeboten werden, Beschäftigte dürfen sie ablehnen — das Angebot selbst ist zu dokumentieren. Die Wunschvorsorge kann jede beschäftigte Person von sich aus verlangen.

Was der Arbeitgeber erfährt

Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Der Betrieb erhält ausschließlich eine Bescheinigung darüber, dass und wann die Vorsorge stattgefunden hat, sowie gegebenenfalls Hinweise auf erforderliche Schutzmaßnahmen — nie Diagnosen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist deshalb ausdrücklich keine Eignungsuntersuchung.

Häufige Fehler in der Praxis

Vorsorge und Eignungsuntersuchung werden verwechselt. Nachuntersuchungsfristen laufen aus, ohne dass sie jemand nachhält. Die Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV fehlt oder ist unvollständig. Ein gepflegtes Fristenmanagement löst alle drei Punkte auf einmal.

Häufige Fragen

Arbeitsmedizin — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Die Bestellung richtet sich nach § 2 ASiG; Art und Umfang der Betreuung ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers und den betrieblichen Verhältnissen.

Interesse an Arbeitsmedizin?

Unverbindliches Erstgespräch — wir klären, welche Vorsorgen für Ihre Arbeitsplätze vorgeschrieben sind und wie die betriebsärztliche Betreuung praktisch abläuft.