Nach ArbMedVV & DGUV Vorschrift 2
Arbeitsmedizin, die Gesundheit sichert.
Unsere Betriebsärzte betreuen Ihr Unternehmen gemäß Arbeitsmedizinverordnung (ArbMedVV) und DGUV Vorschrift 2 — von der Pflichtvorsorge bis zur psychischen Gesundheitsberatung.
Ob Büroarbeitsplatz, Produktion oder Außendienst: Wir führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, beraten zu Mutterschutz und Wiedereingliederung und unterstützen Ihr betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Die Bestellung eines Betriebsarztes ist nach § 2 ASiG für jedes Unternehmen Pflicht. Art und Umfang arbeitsmedizinischer Vorsorge regelt die ArbMedVV — mit Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen. Die DGUV Vorschrift 2 legt die konkreten Einsatzzeiten fest.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Vorsorgeuntersuchungen
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen nach ArbMedVV – u. a. G25 (Fahrtätigkeiten), G37 (Bildschirm), G42 (Infektionsgefährdung).
Arbeitsplatzbegehungen
Gemeinsam mit Ihrer Sifa bewerten wir ergonomische und gesundheitliche Aspekte Ihrer Arbeitsplätze.
Mutterschutz-Beratung
Individuelle Beratung zu Mutterschutz, Stillzeit und Wiedereinstieg nach Elternzeit.
BEM — Betriebliches Eingliederungsmanagement
Unterstützung nach längerer Arbeitsunfähigkeit: Analyse, Gespräche, Wiedereingliederungspläne.
Suchtprävention
Betriebliche Suchtpräventionskonzepte, Schulungen und Einzelberatungen — diskret und lösungsorientiert.
Impf- & Reisemedizin
Betriebsimpfungen (z. B. Grippe, Hepatitis) und reisemedizinische Beratung für Auslandseinsätze.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Rechtssichere Umsetzung der ArbMedVV
- Erfahrene Betriebsärzte mit Branchenwissen
- Ärztliche Schweigepflicht schützt Ihre Mitarbeiter
- Flexible Einsätze vor Ort oder in unseren Räumen
- Digitale Dokumentation aller Untersuchungen
- Kombination mit Sifa-Betreuung aus einer Hand
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Bedarfsanalyse
Wir ermitteln die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen und Einsatzzeiten nach ArbMedVV & DGUV Vorschrift 2.
Terminplanung
Wir organisieren Untersuchungstermine vor Ort oder in der Praxis — minimale Ausfallzeit.
Durchführung & Dokumentation
Individuelle Untersuchungen, Beratungsgespräche und rechtssichere Dokumentation.
Häufige Fragen
Arbeitsmedizin — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Nach § 2 ASiG ab dem ersten Beschäftigten. Die Einsatzzeiten regelt die DGUV Vorschrift 2.
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Gesundheitsförderung
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