Seit 2013 verpflichtend
Psychische Belastungen erkennen & reduzieren.
Seit 2013 sind psychische Belastungen zwingender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Wir helfen Ihnen, sie systematisch zu erheben, zu bewerten und wirksame Maßnahmen daraus abzuleiten.
Mit validierten Erhebungsmethoden oder moderierten Workshops analysieren wir Arbeitsintensität, soziale Beziehungen, Arbeitsorganisation und Umgebungsfaktoren — anonym, vertraulich und mit klar umsetzbaren Handlungsempfehlungen.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Seit Oktober 2013 sind psychische Belastungen laut § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtend in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Fehlt dieser Teil, ist die GBU unvollständig und rechtswidrig. Die Berufsgenossenschaften prüfen gezielt auf diesen Aspekt.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Anonyme Mitarbeiterbefragung
Erhebung mit validierten Instrumenten — wissenschaftlich fundiert, anonymisiert.
Moderierte Workshops
In kleineren Teams oder bei qualitativen Themen: moderierte Dialogworkshops mit strukturierter Auswertung.
Auswertung & Bericht
Klar verständlicher Ergebnisbericht mit Belastungskarte, Hotspots und Vergleich zu Branchenbenchmarks.
Maßnahmenableitung
Konkrete, umsetzbare Maßnahmen — von Führungsschulungen über Arbeitszeitgestaltung bis Einzelcoaching.
Wirksamkeitskontrolle
Nach 12 Monaten erneute Messung — haben die Maßnahmen gewirkt?
Betriebsratsbeteiligung
Wir beziehen Betriebsrat und Führungskräfte von Anfang an ein — gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Validierte, wissenschaftlich fundierte Methoden
- Anonymität & Vertraulichkeit garantiert
- Betriebsrats- und Führungskräfte-Einbindung
- Klar umsetzbare Maßnahmen statt leerer Berichte
- Branchenbenchmark für Einordnung
- Rechtssichere Dokumentation
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Konzeption
Abstimmung der Methode (quantitativ/qualitativ), Einbindung Betriebsrat.
Erhebung
Durchführung anonymer Befragungen oder Workshops — digital oder vor Ort.
Auswertung & Report
Ergebnisbericht mit Hotspots, Vergleichswerten, Handlungsbedarf.
Maßnahmen & Re-Check
Umsetzung der Maßnahmen, Wirksamkeitsprüfung nach 12 Monaten.
Häufige Fragen
Psychische Belastungen — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Ja — seit 2013 verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
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