Seit 2013 verpflichtend

Psychische Belastungen erkennen & reduzieren.

Seit 2013 sind psychische Belastungen zwingender Bestandteil der Gefährdungs­beurteilung (§ 5 ArbSchG). Wir helfen Ihnen, sie systematisch zu erheben, zu bewerten und wirksame Maßnahmen daraus abzuleiten.

Mit validierten Erhebungsmethoden oder moderierten Workshops analysieren wir Arbeitsintensität, soziale Beziehungen, Arbeitsorganisation und Umgebungsfaktoren — anonym, vertraulich und mit klar umsetzbaren Handlungs­empfehlungen.

Psychische Gefährdungsbeurteilung – ARGA
Seit 2013 verpflichtend
Rechtssicher betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Seit Oktober 2013 sind psychische Belastungen laut § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtend in die Gefährdungs­beurteilung aufzunehmen. Fehlt dieser Teil, ist die GBU unvollständig und rechts­widrig. Die Berufs­genossenschaften prüfen gezielt auf diesen Aspekt.

§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchGDGUV Vorschrift 2ASR V3 (Klima)

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Psychische Belastungen – Leistung von ARGA in der Praxis

Anonyme Mitarbeiter­befragung

Erhebung mit validierten Instrumenten — wissenschaftlich fundiert, anonymisiert.

Moderierte Workshops

In kleineren Teams oder bei qualitativen Themen: moderierte Dialog­workshops mit strukturierter Auswertung.

Auswertung & Bericht

Klar verständlicher Ergebnis­bericht mit Belastungs­karte, Hotspots und Vergleich zu Branchen­benchmarks.

Maßnahmen­ableitung

Konkrete, umsetzbare Maßnahmen — von Führungs­schulungen über Arbeits­zeit­gestaltung bis Einzel­coaching.

Wirksamkeits­kontrolle

Nach 12 Monaten erneute Messung — haben die Maßnahmen gewirkt?

Betriebsrats­beteiligung

Wir beziehen Betriebsrat und Führungs­kräfte von Anfang an ein — gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Validierte, wissenschaftlich fundierte Methoden
  • Anonymität & Vertraulichkeit garantiert
  • Betriebsrats- und Führungs­kräfte-Einbindung
  • Klar umsetzbare Maßnahmen statt leerer Berichte
  • Branchen­benchmark für Einordnung
  • Rechtssichere Dokumentation

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Konzeption

Abstimmung der Methode (quantitativ/qualitativ), Einbindung Betriebsrat.

02

Erhebung

Durchführung anonymer Befragungen oder Workshops — digital oder vor Ort.

03

Auswertung & Report

Ergebnisbericht mit Hotspots, Vergleichswerten, Handlungs­bedarf.

04

Maßnahmen & Re-Check

Umsetzung der Maßnahmen, Wirksamkeits­prüfung nach 12 Monaten.

Häufige Fragen

Psychische Belastungen — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Ja — seit 2013 verpflichtender Bestandteil der Gefährdungs­beurteilung nach § 5 ArbSchG.

Beratung an Psychische Belastungen?

Unverbindliches Erstgespräch — kostenlos und ohne Verpflichtung. Unsere Fachkräfte analysieren Ihren Bedarf und erstellen ein passgenaues Angebot.