Brandschutzhelfer-Ausbildung: Pflichten und Fristen für Arbeitgeber
Praxiswissen18. Februar 20264 Min.

Brandschutzhelfer-Ausbildung: Pflichten und Fristen für Arbeitgeber

Gemäß DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen und ausbilden zu lassen. Als Faustregel gilt: Mindestens 5 Prozent der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer geschult sein.

Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im Theorieteil werden die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, das Verhalten im Brandfall und die Funktion von Feuerlöscheinrichtungen vermittelt. Der praktische Teil beinhaltet Löschübungen mit verschiedenen Feuerlöschertypen.

Die Auffrischung der Ausbildung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen – empfohlen werden Intervalle von 3 bis 5 Jahren. ARGA bietet die Brandschutzhelfer-Ausbildung sowohl in unseren Räumlichkeiten als auch direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen an.

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