DGUV Vorschrift 3: Neue Prüffristen für elektrische Betriebsmittel
Gesetzgebung2. März 20265 Min.

DGUV Vorschrift 3: Neue Prüffristen für elektrische Betriebsmittel

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Vorschrift 3 zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel grundlegend überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Prüffristen, die Qualifikationsanforderungen an Prüfpersonen und die Dokumentationspflichten.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen in Büroumgebungen nun alle 24 Monate geprüft werden (bisher 6 Monate in bestimmten Branchen). In Produktionsumgebungen bleibt die Frist bei 6 Monaten, kann aber bei nachgewiesener geringer Fehlerquote auf 12 Monate verlängert werden.

Neu eingeführt wurde die Pflicht zur digitalen Dokumentation: Ab 2027 müssen alle Prüfprotokolle elektronisch vorliegen und mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. ARGA unterstützt Betriebe bei der Umstellung auf digitale Prüfdokumentation und bietet Schulungen für befähigte Personen nach TRBS 1203 an.

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