
Neue Arbeitsstättenverordnung 2026: Was sich für Unternehmen ändert
Die Bundesregierung hat zum 1. April 2026 eine umfassende Novelle der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verabschiedet. Die Änderungen betreffen insbesondere die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, Anforderungen an das Raumklima und neue Regelungen für hybride Arbeitsmodelle.
Für Bildschirmarbeitsplätze gelten nun strengere Vorgaben zur Beleuchtung: Die Mindestbeleuchtungsstärke wurde auf 500 Lux angehoben, und blendfreie Beleuchtungssysteme sind ab sofort Pflicht. Außerdem müssen Arbeitgeber ergonomische Bildschirmhalterungen bereitstellen, die eine flexible Höhen- und Neigungsverstellung ermöglichen.
Beim Raumklima wurde der zulässige Temperaturbereich für Büroarbeitsplätze konkretisiert: Zwischen 20 und 26 Grad Celsius muss die Raumtemperatur liegen, wobei ab 26 Grad zusätzliche Maßnahmen wie Lüftungskonzepte oder Sonnenschutz erforderlich werden. Arbeitgeber haben bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, bestehende Arbeitsplätze an die neuen Anforderungen anzupassen.

