ASR A2.3: Aktualisierte Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
Gesetzgebung15. Dezember 20256 Min.

ASR A2.3: Aktualisierte Anforderungen an Flucht- und Rettungswege

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" überarbeitet. Die aktualisierte Fassung enthält präzisierte Anforderungen an die Kennzeichnung, Beleuchtung und Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Pflicht zur nachleuchtenden Kennzeichnung: Alle Fluchtwegschilder müssen künftig lang nachleuchtend nach DIN 67510 ausgeführt sein. Zusätzlich wird für Gebäude mit mehr als 200 Personen eine dynamische Fluchtweglenkung empfohlen, die sich an die jeweilige Gefahrensituation anpasst.

Die Mindestbreite von Fluchtwegen wurde für Neubauten von 0,875 Meter auf 1,00 Meter angehoben. Für bestehende Gebäude gilt Bestandsschutz, sofern die bisherigen Anforderungen nachweislich erfüllt werden. ARGA unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Flucht- und Rettungswege und der Anpassung an die neuen Anforderungen.

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