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ARGA Akademie · BaustellV & RAB 30

Sicherheitskoordinator auf Baustellen

Wenn Beschäftigte mehrerer Firmen auf einer Baustelle zusammenarbeiten, müssen Sicherheit und Gesundheitsschutz gewerkeübergreifend koordiniert werden. Unser zweiteiliger Lehrgang vermittelt die dafür erforderlichen Arbeitsschutz- und Koordinatorenkenntnisse.

Sicherheitskoordination auf einer Baustelle

8 Tage

zwei Lehrgangsteile

Nachweis

Teilnahmebescheinigung

Die gesetzliche Grundlage

Koordination wird Pflicht, sobald mehrere Arbeitgeber beteiligt sind.

Nach § 3 Baustellenverordnung muss der Bauherr einen geeigneten Koordinator bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden.

Die RAB 30 konkretisiert, welche Kenntnisse und Erfahrungen ein geeigneter Koordinator abhängig vom Bauvorhaben benötigt.

Die Bestellung eines Koordinators entbindet den Bauherrn oder den von ihm beauftragten Dritten nicht von seiner Verantwortung nach der Baustellenverordnung.

Eignung nach RAB 30

Vier Bausteine für eine geeignete Koordination

Die Weiterbildung deckt die arbeitsschutzfachlichen und speziellen Koordinatorenkenntnisse ab. Baufachliche Kenntnisse und einschlägige Berufserfahrung müssen die Teilnehmenden zusätzlich mitbringen.

Baufachliche Kenntnisse

Kenntnisse zu Planung, Ausführung und späteren Arbeiten an baulichen Anlagen.

Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse

Der erste Lehrgangsteil vermittelt die für Baustellen relevanten Grundlagen.

Koordinatorenkenntnisse

Der zweite Lehrgangsteil behandelt Aufgaben, Instrumente und Zusammenarbeit.

Berufserfahrung

Die erforderliche Erfahrung richtet sich nach Art und Umfang des Bauvorhabens.

Lehrgangsinhalte

Zwei Teile. Acht Tage. Ein gemeinsamer Praxisbezug.

Die Inhalte der bisherigen ARGA-Weiterbildung werden vollständig in zwei aufeinander abgestimmten Lehrgangsteilen vermittelt.

Teil 1 · 4 Tage

Arbeitsschutz

  1. 1Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
  2. 2Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
  3. 3Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
  4. 4Vorschriften der Unfallversicherungsträger
  5. 5Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
  6. 6Gefährdung durch Absturz
  7. 7Sicherer Einsatz von Gerüsten
  8. 8Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen
  9. 9Gefährdungen durch Elektrizität
  10. 10Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
  11. 11Gefährdungen durch Gefahrstoffe
  12. 12Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
  13. 13Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
  14. 14Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr
  15. 15Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
  16. 16Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration
  17. 17Einrichtungen der Ersten Hilfe
  18. 18Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
  19. 19Persönliche Schutzausrüstung
  20. 20Arbeitszeitregelungen

Teil 2 · 4 Tage

Koordination

  1. 1Die Baustellenverordnung
  2. 2Aufgaben des Koordinators
  3. 3Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
  4. 4Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
  5. 5Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators
  6. 6Umgang mit Konfliktsituationen
  7. 7Rechtliche Grundlagen

Vorwissen sinnvoll einordnen

Wir klären mit Ihnen, welche Lehrgangsteile aufgrund vorhandener Qualifikationen und des vorgesehenen Einsatzbereichs benötigt werden.

Vom Plan bis zur Ausführung

Schnittstellen erkennen und sicher koordinieren

Gute Koordination beginnt vor dem ersten Spatenstich und begleitet das Bauvorhaben bis zur Übergabe.

Arbeitsschutzmaßnahmen bereits während der Planung koordinieren

Zusammenarbeit der beteiligten Arbeitgeber in der Ausführung organisieren

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und fortschreiben

Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen

Gefährdungen an Schnittstellen zwischen Gewerken frühzeitig erkennen

Absprachen dokumentieren und bei Änderungen des Bauablaufs nachsteuern

Leistung statt Weiterbildung

Sie suchen eine operative SiGeKo-Betreuung?

ARGA übernimmt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auch direkt für Ihr Bauvorhaben.

Zur SiGeKo-Leistung

ARGA Akademie

Bereiten Sie Ihre Koordination fundiert vor.

Wir stimmen Termin, Lehrgangsteile und Durchführung mit Ihnen ab.

Lehrgang anfragen

Häufige Fragen

Das Wichtigste zur Weiterbildung

Wann wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator benötigt?+

Nach § 3 Baustellenverordnung muss der Bauherr einen geeigneten Koordinator bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Die Verantwortung des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten bleibt davon unberührt.

Reicht der Lehrgang allein aus, um als SiGeKo tätig zu werden?+

Nein. Die RAB 30 nennt neben arbeitsschutzfachlichen und speziellen Koordinatorenkenntnissen auch baufachliche Kenntnisse sowie Berufserfahrung. Welche Voraussetzungen im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach Art und Umfang des Bauvorhabens.

Wie lange dauert die Weiterbildung?+

Der Lehrgang besteht aus zwei Teilen mit jeweils vier Tagen. Teil 1 behandelt den Arbeitsschutz, Teil 2 die besonderen Aufgaben und Instrumente der Koordination. Insgesamt umfasst die Weiterbildung acht Tage.

Welche Inhalte werden vermittelt?+

Zum Arbeitsschutzteil gehören unter anderem Rechtsgrundlagen, Absturz- und Gerüstschutz, Elektrizität, Gefahrstoffe, Maschinen, Erste Hilfe und Baustelleneinrichtungen. Der Koordinationsteil behandelt die Baustellenverordnung, Aufgaben des Koordinators, SiGe-Plan, Unterlage und Konfliktmanagement.

Erhalten Teilnehmende einen Nachweis?+

Nach der Teilnahme stellt die ARGA-Akademie eine Teilnahmebescheinigung aus, die Inhalte und Umfang der Weiterbildung dokumentiert.

Welche Qualifikation für ein konkretes Bauvorhaben erforderlich ist, sollte anhand der RAB 30 und der projektspezifischen Anforderungen geprüft werden.