Strukturierte Notfall-Vorsorge
Notfall-Organisation, die Leben rettet.
Ein strukturiertes Notfallmanagement entscheidet im Ernstfall über Leben und Tod. Wir helfen Ihnen, betriebliche Notfallpläne zu erstellen, Ersthelfer auszubilden und Ihre Rettungsketten zu trainieren — individuell zugeschnitten auf Ihren Betrieb.
Von der Fluchtwegplanung über AED-Beratung bis zur vollständigen Räumungsübung: ARGA unterstützt beim Aufbau Ihres Notfall-Systems — praxisnah und mit 24/7 Notruf-Erreichbarkeit bei akuten Fällen.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Nach § 10 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber Maßnahmen für Notfälle treffen und ausreichend Ersthelfende benennen. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist grundsätzlich eine Person erforderlich; bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie 10 % in sonstigen Betrieben.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Notfallplan
Erstellung eines betrieblichen Notfallplans mit Alarmierungsketten, Zuständigkeiten und Handlungsanweisungen.
Ersthelfer-Ausbildung
Ausbildung und Fortbildung von Ersthelfern — nach DGUV Vorschrift 1, alle 2 Jahre auffrischen.
Evakuierungshelfer
Zusätzlich zu Ersthelfern: Schulung von Evakuierungshelfern für geordnete Räumung.
Räumungsübungen
Planung, Durchführung und Auswertung von Räumungsübungen mit Maßnahmen zur Verbesserung.
AED-Beratung
Empfehlung zu Standort, Anschaffung und Einweisung in Defibrillatoren (AED) für Ihren Betrieb.
24/7 Notruf
Bei akuten Arbeitsunfällen oder Krisensituationen — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Betriebsspezifischer Notfallplan
- Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1
- Praktische Räumungsübungen
- AED-Beratung für Hochrisiko-Bereiche
- 24/7 Notruf-Erreichbarkeit inklusive
- Schulung aller Führungskräfte zu Krisenkommunikation
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Analyse
Ist-Analyse der bestehenden Notfallvorsorge und Identifikation von Lücken.
Planerstellung
Ausarbeitung des individuellen Notfallplans und der Alarmierungskette.
Schulung & Übung
Ausbildung Ersthelfer, Evakuierungshelfer, Räumungsübungen.
Laufende Betreuung
Regelmäßige Auffrischung, Aktualisierung, 24/7 Notruf.
Gut zu wissen
Ersthelfer, Alarmierung und Räumungsübungen
Wie viele Ersthelfer vorgeschrieben sind
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss grundsätzlich eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie 10 % in sonstigen Betrieben. Die Fortbildung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Wird die Frist ausnahmsweise überschritten, ist die Fortbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen; eine automatische komplette Neuausbildung ist damit nicht verbunden.
Was in den Notfallplan gehört
Alarmierungswege mit aktuellen Rufnummern und benannten Verantwortlichen, Flucht- und Rettungswege mit Sammelplatz, die Regelung für Erste Hilfe und Ersthelfereinsatz, Zuständigkeiten für Betriebsstörungen sowie die Kommunikation nach außen. Entscheidend ist, dass der Plan aktuell bleibt und die genannten Personen tatsächlich noch im Betrieb sind.
Häufige Fehler in der Praxis
Die Alarmierungskette enthält Nummern ausgeschiedener Kolleginnen. Räumungsübungen unterbleiben über Jahre, sodass im Ernstfall niemand den Sammelplatz kennt. Aushänge zur Ersten Hilfe hängen an Stellen, die im Notfall niemand ansteuert. Eine Übung pro Jahr deckt solche Lücken zuverlässig auf.
Häufige Fragen
Notfall-Organisation — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten grundsätzlich eine Person; darüber 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben beziehungsweise 10 % in sonstigen Betrieben.
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