Trägerabhängige alternative Betreuung

Unternehmermodell — flexibel & kosteneffizient.

Je nach zuständigem Unfallversicherungsträger können kleinere Betriebe eine alternative Betreuung wählen. Ob das Unternehmermodell angeboten wird, welche Beschäftigtengrenze gilt und welche Qualifizierung erforderlich ist, ergibt sich aus der für den Betrieb geltenden DGUV Vorschrift 2.

ARGA prüft mit Ihnen die trägerspezifischen Voraussetzungen, begleitet die bedarfsorientierte Betreuung und steht bei Bedarf mit Fachkraft und Betriebsarzt zur Seite.

Unternehmermodell Arbeitssicherheit – ARGA
Trägerabhängige alternative Betreuung
Fachkundig betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Die konkrete Ausgestaltung der alternativen Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Dort sind unter anderem Anwendungsbereich, Beschäftigtengrenzen, Qualifizierung und anlassbezogene Betreuung geregelt.

DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers§ 2 ASiG§ 5 ASiG

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Unternehmermodell – Leistung von ARGA in der Praxis

Qualifizierung

Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Fortbildungen

Trägerspezifische Auffrischung — thematisch am aktuellen betrieblichen Bedarf orientiert.

Anlassbezogene Beratung

Fachkraft und Betriebsarzt stehen bei konkreten Fragen oder Vorfällen zur Seite.

Hilfsmittel & Vorlagen

Digitale Vorlagen für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Unfallmeldungen.

Wirtschaftlichkeitsvergleich

Wir prüfen: Lohnt sich das Unternehmermodell für Sie gegenüber der Regelbetreuung?

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Geringere laufende Kosten als Regelbetreuung
  • Mehr Kontrolle durch eigene Prozesssteuerung
  • Flexibler bedarfsorientierter Einsatz der Fachkraft
  • Fortbildungen auch online möglich
  • Umstieg jederzeit zur Regelbetreuung möglich
  • ARGA bleibt Ihr Sparringpartner — mit Fachwissen im Hintergrund

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Check Unternehmermodell

Lohnt es sich für Sie? Analyse von Branche, Mitarbeiterzahl und Gefährdungspotenzial.

02

Teilnahme an der Qualifizierung

Die verantwortliche Person absolviert die vom Unfallversicherungsträger vorgesehene Qualifizierung.

03

Eigenständige Umsetzung

Der Unternehmer übernimmt die laufende Betreuung — mit unserer Unterstützung bei Bedarf.

Gut zu wissen

Unternehmermodell: Voraussetzungen und Grenzen

Für wen es infrage kommt

Ob ein Betrieb am Unternehmermodell teilnehmen kann, ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 2 seines Unfallversicherungsträgers. Die dort geregelten Voraussetzungen können sich insbesondere bei Beschäftigtengrenze, Qualifizierung und Betreuungsumfang unterscheiden. Das Modell ist kein Verzicht auf Betreuung: Die Verantwortung bleibt im Betrieb, fachliche Unterstützung ist nach den Vorgaben des Trägers einzubeziehen.

Wo die Grenzen liegen

Entfallen die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers, ist die Betreuung anzupassen. Bei den in der jeweiligen Vorschrift genannten Anlässen ist fachliche Unterstützung hinzuzuziehen, etwa bei wesentlichen Änderungen von Verfahren oder Arbeitsmitteln. Das Modell entbindet nicht von der Gefährdungsbeurteilung und den übrigen Arbeitgeberpflichten.

Häufige Fehler in der Praxis

Die Grundschulung wird absolviert, die vorgeschriebenen Fortbildungen danach aber nicht mehr nachgehalten — damit entfällt die Grundlage des Modells. Ebenso häufig fehlt die Dokumentation der eigenen Arbeitsschutzorganisation. Ohne Nachweis wirkt das Unternehmermodell bei einer Prüfung wie gar keine Betreuung.

Häufige Fragen

Unternehmermodell — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Für kleinere Betriebe, sofern die DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers dieses Modell vorsieht und dessen Voraussetzungen erfüllt sind.

Interesse an Unternehmermodell?

Unverbindliches Erstgespräch — wir prüfen, ob das Unternehmermodell für Ihren Betrieb zulässig und sinnvoll ist, und rechnen es gegen die Regelbetreuung.