Trägerabhängige alternative Betreuung
Unternehmermodell — flexibel & kosteneffizient.
Je nach zuständigem Unfallversicherungsträger können kleinere Betriebe eine alternative Betreuung wählen. Ob das Unternehmermodell angeboten wird, welche Beschäftigtengrenze gilt und welche Qualifizierung erforderlich ist, ergibt sich aus der für den Betrieb geltenden DGUV Vorschrift 2.
ARGA prüft mit Ihnen die trägerspezifischen Voraussetzungen, begleitet die bedarfsorientierte Betreuung und steht bei Bedarf mit Fachkraft und Betriebsarzt zur Seite.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Die konkrete Ausgestaltung der alternativen Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Dort sind unter anderem Anwendungsbereich, Beschäftigtengrenzen, Qualifizierung und anlassbezogene Betreuung geregelt.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Qualifizierung
Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Fortbildungen
Trägerspezifische Auffrischung — thematisch am aktuellen betrieblichen Bedarf orientiert.
Anlassbezogene Beratung
Fachkraft und Betriebsarzt stehen bei konkreten Fragen oder Vorfällen zur Seite.
Hilfsmittel & Vorlagen
Digitale Vorlagen für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Unfallmeldungen.
Wirtschaftlichkeitsvergleich
Wir prüfen: Lohnt sich das Unternehmermodell für Sie gegenüber der Regelbetreuung?
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Geringere laufende Kosten als Regelbetreuung
- Mehr Kontrolle durch eigene Prozesssteuerung
- Flexibler bedarfsorientierter Einsatz der Fachkraft
- Fortbildungen auch online möglich
- Umstieg jederzeit zur Regelbetreuung möglich
- ARGA bleibt Ihr Sparringpartner — mit Fachwissen im Hintergrund
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Check Unternehmermodell
Lohnt es sich für Sie? Analyse von Branche, Mitarbeiterzahl und Gefährdungspotenzial.
Teilnahme an der Qualifizierung
Die verantwortliche Person absolviert die vom Unfallversicherungsträger vorgesehene Qualifizierung.
Eigenständige Umsetzung
Der Unternehmer übernimmt die laufende Betreuung — mit unserer Unterstützung bei Bedarf.
Gut zu wissen
Unternehmermodell: Voraussetzungen und Grenzen
Für wen es infrage kommt
Ob ein Betrieb am Unternehmermodell teilnehmen kann, ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 2 seines Unfallversicherungsträgers. Die dort geregelten Voraussetzungen können sich insbesondere bei Beschäftigtengrenze, Qualifizierung und Betreuungsumfang unterscheiden. Das Modell ist kein Verzicht auf Betreuung: Die Verantwortung bleibt im Betrieb, fachliche Unterstützung ist nach den Vorgaben des Trägers einzubeziehen.
Wo die Grenzen liegen
Entfallen die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers, ist die Betreuung anzupassen. Bei den in der jeweiligen Vorschrift genannten Anlässen ist fachliche Unterstützung hinzuzuziehen, etwa bei wesentlichen Änderungen von Verfahren oder Arbeitsmitteln. Das Modell entbindet nicht von der Gefährdungsbeurteilung und den übrigen Arbeitgeberpflichten.
Häufige Fehler in der Praxis
Die Grundschulung wird absolviert, die vorgeschriebenen Fortbildungen danach aber nicht mehr nachgehalten — damit entfällt die Grundlage des Modells. Ebenso häufig fehlt die Dokumentation der eigenen Arbeitsschutzorganisation. Ohne Nachweis wirkt das Unternehmermodell bei einer Prüfung wie gar keine Betreuung.
Häufige Fragen
Unternehmermodell — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Für kleinere Betriebe, sofern die DGUV Vorschrift 2 des zuständigen Unfallversicherungsträgers dieses Modell vorsieht und dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
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